Glossar
Wer sich mit Kräuterzigaretten beschäftigt, stößt auf Vokabeln aus fünf Welten: Botanik und Kräuterkunde, Verarbeitungstechnik, Tabak- und Steuerrecht, die Praxis an Filmset und Bühne und die Toxikologie des Rauchs. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe aus allen fünf Feldern in alphabetischer Reihenfolge, mit Querverweisen zu den ausführlichen Seiten dieser Website. Es ist so geschrieben, dass sich jeder Eintrag für sich lesen lässt, und es verschweigt an keiner Stelle den Satz, der über allem steht: Auch Kräuterrauch ist Rauch.
Inhalt
- So ist das Glossar aufgebaut
- A – Abbrand bis Ätherische Öle
- B – Beifuß bis Brandschutz
- C und D – CBD-Zigarette bis Droge
- E und F – E-Zigarette bis FSK-Freigabe
- G und H – Gerbstoffe bis Huflattich
- J und K – Jugendschutzgesetz bis Kretek
- L und M – Lavendel bis Menthol
- N – Nebelmaschine bis Nikotinersatztherapie
- P – Passionsblume bis Pyrrolizidinalkaloide
- Q und R – Qualitätszertifikat bis Rosenblätter
- S – Salbei bis Steuerzeichen
- T – Tabak bis Trocknung
- V bis Z – Vaporizer bis Zusatzstoffe
- Verwandte Produkte im Vergleich
- Abkürzungen
So ist das Glossar aufgebaut

Die Einträge sind alphabetisch geordnet; Umlaute werden wie ihre Grundbuchstaben einsortiert, „Ätherische Öle“ stehen also unter A. Jeder Eintrag nennt zuerst die Sache selbst, dann ihre Bedeutung für Kräuterzigaretten und, wo es nötig ist, die Abgrenzung zu dem, was oft damit verwechselt wird. Querverweise auf andere Einträge und auf die vertiefenden Seiten dieser Website sind als Links gesetzt; Begriffe aus dem Tabakbereich verweisen auf die Schwesterseiten tabak.org und zigarette.com.
Fünf Themenfelder ziehen sich durch das Glossar. Das botanische Feld umfasst die Pflanzen des Kanons und ihre Inhaltsstoffe. Das technische Feld beschreibt, was zwischen Ernte und Packung passiert, und die Physik des Abbrands. Das rechtliche Feld ordnet die Kräuterzigarette in Tabak-, Steuer- und Jugendschutzrecht ein, wobei Gesetze hier nach ihrer Wirkung beschrieben werden, nicht nach Paragrafen. Das Feld Film und Bühne erklärt die Fachsprache derjenigen, die Kräuterzigaretten beruflich einsetzen, und das Feld Gesundheit benennt, was im Rauch steckt und was er im Körper tut.
| Themenfeld | Typische Einträge | Vertiefende Seite |
|---|---|---|
| Botanik und Kräuterkunde | Damiana, Königskerze, Huflattich, Alkaloide, Ätherische Öle, Gerbstoffe, Wildsammlung | Typische Kräuter |
| Herstellung und Technik | Abbrand, Trocknung, Schnittbreite, Zigarettenpapier, Filter, Zugwiderstand, Kräutermischung | Was sind Kräuterzigaretten? |
| Recht und Steuer | Pflanzliches Raucherzeugnis, Warnhinweis, Meldepflicht, Steuerzeichen, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutz | Kauf & Recht |
| Film und Bühne | Requisitenzigarette, Continuity, Brandschutz, Digitaler Rauch, Nebelmaschine, FSK-Freigabe | Film und Bühne |
| Gesundheit und Rauchstopp | Kondensat, Kohlenmonoxid, PAK, Pyrolyse, Passivrauch, Nikotin, Ritual-Ersatz, Gewohnheitsschleife | Wirkung und Risiken, Rauchstopp |
Ein Hinweis zur Verlässlichkeit: Vieles, was über einzelne Kräuter im Umlauf ist, stammt aus Teekunde und Volksmedizin und sagt über den Rauch dieser Kräuter nichts aus, weil die Glut jede Pflanze in ein neues Stoffgemisch verwandelt. Das Glossar trennt deshalb konsequent zwischen dem, was über eine Pflanze bekannt ist, und dem, was über ihren Rauch bekannt ist.
A – Abbrand bis Ätherische Öle
- Abbrand
- Das Fortschreiten der Glutzone entlang des Strangs, also wie schnell und wie gleichmäßig eine Zigarette verglimmt. Der Abbrand hängt von Schnittbreite, Restfeuchte, Packungsdichte und Papier ab; Trägerkräuter wie Königskerze brennen ruhig, ölreiche Blüten unruhig. Bei der Requisitenzigarette ist ein reproduzierbarer Abbrand die wichtigste Eigenschaft, weil die Zigarette in jedem Take gleich lang sein muss. Ein Strang, der zwischen den Zügen verlischt, gilt als Verarbeitungsfehler; einer, der zu schnell abbrennt, als zu trocken.
- Akzentkraut
- Die kleinste Gruppe in einer Kräutermischung: Kräuter und Blüten, die in geringen Anteilen ein Aroma setzen, ohne den Abbrand zu tragen. Typische Akzente sind Kamille, Rosenblätter, Lavendel und Salbei. Weil viele Akzentkräuter reich an ätherischen Ölen sind, werden sie sparsam dosiert; zu viel davon macht den Rauch seifig oder kratzig. Die Dreiteilung in Träger-, Aroma- und Akzentkraut ist eine Ordnung der Mischungskunde, keine botanische Kategorie.
- Alkaloide
- Stickstoffhaltige Pflanzenstoffe, die oft stark auf den Organismus wirken; Nikotin, Atropin, Scopolamin, Morphin und Koffein gehören dazu. Für Kräuterzigaretten sind Alkaloide in zweifacher Hinsicht wichtig: Die klassischen Mischungen sind so zusammengestellt, dass sie keine pharmakologisch wirksamen Alkaloide enthalten, und zwei Alkaloidgruppen markieren die Grenze zum Gefährlichen: die Tropan-Alkaloide des Stechapfels, die die historische Asthmazigarette wirksam und giftig machten, und die Pyrrolizidinalkaloide des Huflattichs.
- Allergene
- Stoffe, die bei sensibilisierten Menschen eine Immunreaktion auslösen. Unter den Rauchkräutern stehen die Korbblütler im Vordergrund, also Kamille, Beifuß und Schafgarbe, weil Kreuzreaktionen mit Pollen, Sellerie und Gewürzen gut beschrieben sind. Ob die Allergene die Glut überstehen, ist im Einzelfall unklar; Rauchpartikel reizen die Schleimhäute aber ohnehin, sodass sich Reizung und Allergie beim Rauchen schwer unterscheiden lassen. Wer auf Korbblütler reagiert, meidet Mischungen mit diesen Zutaten; mehr dazu auf Wirkung und Risiken.
- Aromakraut
- Die mittlere Gruppe der Mischungskunde: Kräuter mit deutlichem Eigengeschmack, die in nennenswertem Anteil den Charakter einer Mischung prägen, etwa Eisenkraut, Pfefferminze, Beifuß oder Passionsblume. Anders als Akzentkräuter tragen sie zum Volumen bei und müssen deshalb selbst sauber brennen. Der Geschmack eines Krauts im Rauch unterscheidet sich stark von seinem Geschmack als Tee: Die Pyrolyse verändert Aromastoffe, Süße geht verloren, Bitterkeit und Röstnoten kommen hinzu.
- Asthmazigarette
- Historische Darreichungsform vom frühen 19. bis weit ins 20. Jahrhundert: Zigaretten, Rauchpulver und getränkte Papiere aus Stechapfelblättern, oft mit Tollkirsche, Bilsenkraut oder Lobelie, die gegen Asthma verkauft wurden. Die enthaltenen Tropan-Alkaloide erweiterten die Bronchien tatsächlich, aber die Dosis war unkontrollierbar und die Nebenwirkungen von Herzrasen bis Delir ernst; mit den inhalierbaren Asthmamedikamenten wurde das Produkt verdrängt und verschwand schließlich vom Markt. Die Asthmazigarette zeigt im Rückblick, warum das Recht der Kräuterzigarette heute jedes Heilversprechen verbietet, und sie hat mit den modernen, wirkstofffreien Mischungen nichts gemein. Ausführlich auf der Seite Was sind Kräuterzigaretten?.
- Ätherische Öle
- Flüchtige Duftstoffgemische, die vielen Aromakräutern ihren Geruch geben: Menthol in der Minze, Linalool im Lavendel, Thujon und Kampfer im Salbei. Beim Rauchen verdampft ein Teil davon unverändert und prägt Geruch und Geschmack, ein anderer Teil wird in der Glut zersetzt. Ölreiche Pflanzenteile brennen unruhig und rußen leichter, weshalb sie in Mischungen nur in kleinen Anteilen vorkommen. In der Requisitenpraxis sind sie unerwünscht, weil ihr Duft am Set stört und nicht nach Tabak riecht.
B – Beifuß bis Brandschutz
- Beifuß (Artemisia vulgaris)
- Verbreitetes Wildkraut aus der Familie der Korbblütler, seit Jahrhunderten Küchengewürz und Volksheilpflanze. In Rauchmischungen liefert es einen herb-bitteren, erdigen Ton; die Verbindung mit dem Träumen, die ihm die Volksüberlieferung nachsagt, ist nicht belegt. Als „Traumkraut“ wird im Deutschen üblicherweise eine andere Pflanze bezeichnet, die mexikanische Calea ternifolia, nicht der Beifuß. Beifußpollen sind ein bedeutendes Allergen, weshalb das Kraut für Allergiker ein Kandidat für Unverträglichkeiten ist. Nicht zu verwechseln mit dem Wermut (Artemisia absinthium), dessen Thujongehalt deutlich höher liegt.
- Brandschutz auf der Bühne
- Für offenes Feuer auf der Bühne gelten die Versammlungsstättenvorschriften der Länder, die Hausordnung des Theaters und die Auflagen der Feuerwehr, und eine glimmende Zigarette ist offenes Feuer. Üblich sind die Anmeldung der Szene, eine Brandwache während der Vorstellung, Löschmittel in Reichweite, Aschenbecher mit Sand oder Wasser und schwer entflammbare Kostüme in der Nähe der Glut. Wo es die Inszenierung erlaubt, ersetzen Häuser die brennende Zigarette durch Attrappen oder Verdampfer. Mehr auf Film und Bühne.
C und D – CBD-Zigarette bis Droge
- CBD-Zigarette
- Zigarette aus Nutzhanfblüten mit hohem Cannabidiol- und niedrigem THC-Gehalt, meist ohne Tabak. Tabakrechtlich ist sie ein pflanzliches Raucherzeugnis mit Warnhinweis und Meldepflicht, steuerlich eine Zigarette; zusätzlich greifen Cannabis-, Lebensmittel- und Straßenverkehrsrecht, und der THC-Grenzwert für Nutzhanf liegt in der EU bei 0,3 Prozent, in der Schweiz bei 1 Prozent, was importierte Ware zum Problem machen kann. Diese Website behandelt CBD-Produkte nur zur Abgrenzung; die Rechtslage skizziert Kauf & Recht.
- Continuity (Anschluss)
- Beim Film die Aufgabe, dass aufeinanderfolgende Einstellungen einer Szene zusammenpassen, obwohl sie oft Stunden auseinander gedreht werden. Die Zigarette ist dabei ein Präzisionsproblem, weil sie sich während der Szene verändert: Restlänge der Zigarette, Asche, Rauchdichte und Haltung müssen in jedem Take stimmen. Requisite und Script/Continuity fotografieren die Zigarette, protokollieren die abgebrannte Länge und halten Zigaretten in mehreren Abbrandstufen bereit; Requisitenzigaretten mit gleichmäßigem Abbrand machen das planbar.
- Damiana (Turnera diffusa)
- Kleinstrauch aus Mexiko, Mittelamerika und der Karibik, dessen getrocknete Blätter seit der Kolonialzeit als Tee und Likörzutat dienen. In Kräuterzigaretten ist Damiana neben der Königskerze das wichtigste Trägerkraut: Es brennt gleichmäßig, riecht mild-krautig und leicht harzig und liefert einen dichten, tabakähnlichen Rauch. Der Ruf als Aphrodisiakum stammt aus der Volksüberlieferung; belastbare Belege fehlen, und für den Rauch wäre er ohnehin ohne Belang. Porträt auf Typische Kräuter.
- Digitaler Rauch
- In der Postproduktion eingefügter oder entfernter Rauch. Effektstudios können Rauchschwaden aus Simulationen oder vor Schwarz gefilmten Rauchelementen in eine Aufnahme legen oder Rauch aus einer Szene entfernen, etwa wenn ein Film für einen bestimmten Markt nachbearbeitet wird. Die Grenzen liegen in der Nahaufnahme: Die Wechselwirkung des Rauchs mit Atem, Luftzug und Licht und die wandernde Glut sind aufwendig nachzubilden, weshalb die brennende Requisitenzigarette Standard bleibt, wo eine Figur sichtbar raucht.
- Droge (pharmazeutisch)
- In der Pharmazie ein getrockneter Pflanzenteil, der zur Verwendung bestimmt ist: Kamillenblüten, Königskerzenblüten, Salbeiblätter. Das Wort hat in dieser Bedeutung nichts mit Rauschmitteln zu tun und steht in Arzneibüchern, Handelsbezeichnungen und Analysenzertifikaten. Die Rohstoffe für Kräuterzigaretten werden im Kräuterhandel in solchen Drogenqualitäten gehandelt; lateinische Namen wie „Verbasci flos“ für Königskerzenblüten sind Drogennamen, keine Hinweise auf eine Wirkung.
E und F – E-Zigarette bis FSK-Freigabe
- E-Zigarette
- Elektrisches Gerät, das eine Flüssigkeit aus Propylenglykol, Glycerin, Aromen und meist Nikotin über ein Heizelement verdampft; es entsteht kein Rauch, sondern ein Aerosol, und es findet keine Verbrennung statt. Rechtlich eine eigene Kategorie mit eigenen Regeln, im Jugendschutz ausdrücklich auch für nikotinfreie Geräte, steuerlich seit 2022 über die Liquids erfasst. Von der Kräuterzigarette unterscheidet sie sich in allem außer der Geste; als Requisite für zeitgenössische Figuren ist sie eine eigenständige Lösung. Zum Vergleich mit der Tabakzigarette siehe zigarette.com.
- Eisenkraut (Verbena officinalis)
- Unscheinbare Staude mit langer Geschichte als Kult- und Heilpflanze der Antike, nicht zu verwechseln mit der zitronig duftenden Zitronenverbene (Aloysia citrodora). Im Rauch ist Eisenkraut herb und leicht bitter und dient als Aromakraut. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie Namensverwechslungen Erwartungen verzerren: Wer „Eisenkraut“ auf der Packung liest und Zitrone erwartet, hat die falsche Pflanze im Kopf.
- Entzugssymptome
- Beschwerden nach dem Absetzen von Nikotin: Reizbarkeit, Unruhe, Konzentrationsstörungen, gesteigerter Appetit, Schlafstörungen und starkes Verlangen. Sie erreichen in den ersten Tagen ihren Höhepunkt und klingen über Wochen ab. Eine Kräuterzigarette kann sie nicht lindern, weil sie kein Nikotin liefert; sie bedient allenfalls die verhaltensbezogene Hälfte des Verlangens für kurze Zeit. Für den körperlichen Entzug gibt es die Nikotinersatztherapie und verschreibungspflichtige Medikamente.
- Ersatztabak
- Sammelbegriff für Pflanzenmaterial, das in Mangelzeiten anstelle von Tabak geraucht wurde, besonders in und nach den beiden Weltkriegen: Buchen- und Kirschlaub, Huflattich, Hopfen, Waldmeister, Kartoffelkraut, oft mit Tabakresten gestreckt. Der Ersatztabak zeigt, dass Kräuterrauchen in Europa weniger Tradition als Notbehelf war, und er erklärt den zähen Ruf des Huflattichs als Rauchkraut. Zeitgenössische Berichte beschreiben ihn fast durchweg als kratzig und unbefriedigend.
- EU-CEG
- Das „EU Common Entry Gate“, das gemeinsame elektronische Meldeportal der Europäischen Union, über das Hersteller und Importeure Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse vor dem Inverkehrbringen bei den Mitgliedstaaten anmelden. Für Kräuterzigaretten sind Inhaltsstoffe und Mengen zu melden; in Deutschland nimmt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Meldungen entgegen. Die Meldung ist eine Registrierung, keine Zulassung: Niemand prüft die Rezeptur auf Unbedenklichkeit. Siehe Meldepflicht.
- Feinstaub
- Partikel des Rauchs im Größenbereich weniger Mikrometer und darunter, die bis in die feinsten Verästelungen der Lunge gelangen. Der Rauch jeder Verbrennung von Pflanzenmaterial besteht zu einem großen Teil aus solchen Partikeln; die Partikelphase des Zigarettenrauchs ist das, was im Labor als Kondensat gemessen wird. Feinstaub aus Kräuterzigaretten unterscheidet sich physikalisch nicht grundsätzlich von dem aus Tabakzigaretten, und Rauchmelder reagieren auf beide gleich.
- Fermentation
- Bei Tabak ein wochenlanger, kontrollierter Reifeprozess nach der Trocknung, bei dem Eiweiße und Zucker abgebaut werden und das typische Aroma entsteht; beschrieben auf tabak.org. Kräuterzigaretten kommen ohne Fermentation aus: Die Rohstoffe werden getrocknet, geschnitten und gemischt, was die Herstellung einfacher macht, den Rauch aber auch „grüner“ und heuartiger. Manche Hersteller lassen fertige Mischungen einige Tage ruhen, damit sich Feuchte und Aromen zwischen den Zutaten angleichen.
- Filter
- Meist ein Zylinder aus Celluloseacetat am Mundende, der einen Teil der Partikel zurückhält, den Zugwiderstand bestimmt und den Rauch abkühlt. Gase wie Kohlenmonoxid hält kein herkömmlicher Filter zurück. Kräuterzigaretten gibt es mit Acetatfilter, mit Zellstoff- oder Papierfiltern, die biologisch besser abbaubar sind, mit Aktivkohle und filterlos, Letzteres vor allem für historische Rollen im Film. Ein Filter macht Rauch nicht unbedenklich; er verändert vor allem Geschmack und Zugverhalten.
- FSK-Freigabe und Rauchdarstellung
- Altersfreigabe für Filme in Deutschland durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die Darstellung des Rauchens fließt in die Bewertung ein, vor allem wenn sie verharmlosend oder auf Jugendliche zugeschnitten wirkt; eine starre Regel, nach der Rauchen eine bestimmte Freigabe erzwingt, gibt es anders als in manchen anderen Ländern nicht. Für Produktionen bedeutet das: Wie viel und wie eine Figur raucht, wird mitbedacht; ob mit Tabak oder Kräuterzigarette gedreht wurde, spielt für die Freigabe keine Rolle.
G und H – Gerbstoffe bis Huflattich

- Gerbstoffe (Tannine)
- Pflanzliche Polyphenole, die Eiweiße binden und im Mund das zusammenziehende, „pelzige“ Gefühl erzeugen; reichlich enthalten in Himbeerblättern, Rosenblättern und Salbei. Im Rauch tragen gerbstoffreiche Blätter eine teeartige Herbe bei und brennen vergleichsweise ruhig. Als Bestandteil pflanzlicher Trockenware sind sie unbedenklich; was die Pyrolyse aus ihnen macht, ist wie bei fast allen Rauchbestandteilen kaum untersucht.
- Gewohnheitsschleife
- Modell aus der Verhaltenspsychologie: Ein Auslöser wie Kaffee, Pause oder Stress startet eine Routine, die Zigarette, die mit einer Belohnung endet, Nikotin, Unterbrechung, Ritual; mit jeder Wiederholung festigt sich die Verbindung. Rauchen ist doppelt verankert, chemisch durch Nikotin und durch tausendfach wiederholte Routinen. Der Ritual-Ersatz mit Kräuterzigaretten setzt allein an der Routine an; ob er die Schleife löscht oder erhält, ist die entscheidende, offene Frage der Seite Rauchstopp.
- Glimmen
- Flammenlose Verbrennung, bei der Sauerstoff an der Oberfläche eines festen Brennstoffs reagiert; das Prinzip jeder Zigarette. In der Glutzone herrschen mehrere hundert Grad Celsius, beim Zug mehr als in der Pause dazwischen. Unmittelbar hinter der Glut wird das Material bei Sauerstoffmangel zersetzt, und genau dort entstehen die meisten Schadstoffe. Ob Tabak oder Kräuter glimmen, ändert an dieser Physik nichts; die drei Zonen des Strangs beschreibt Wirkung und Risiken.
- Hauptstrom- und Nebenstromrauch
- Hauptstromrauch ist der Rauch, der beim Zug durch den Strang zum Mund gesaugt wird; Nebenstromrauch entsteht zwischen den Zügen an der glimmenden Spitze und geht direkt in die Raumluft. Nebenstromrauch bildet sich bei niedrigerer Temperatur und weniger Sauerstoff und enthält manche Schadstoffe in höherer Konzentration; er ist der Hauptbestandteil des Passivrauchs. Beide Rauchformen entstehen bei Kräuterzigaretten genauso wie bei Tabakzigaretten.
- Himbeerblätter (Rubus idaeus)
- Getrocknete Blätter des Himbeerstrauchs, in der Teekultur seit Langem als milde, gerbstoffhaltige Basis gebräuchlich. In Kräuterzigaretten dienen sie als neutrales Träger- und Füllkraut mit leicht teeartiger Herbe; sie sind preiswert, in geprüfter Qualität verfügbar und brennen ruhig. Seit die Pyrrolizidinalkaloide des Huflattichs bekannt sind, gelten sie als einer seiner naheliegenden Ersatzstoffe.
- Huflattich (Tussilago farfara)
- Frühjahrsblüher mit hufförmigen Blättern, dessen lateinischer Name auf den Husten (tussis) verweist; jahrhundertelang Hustenmittel und das klassische europäische Rauchkraut, das in alten Kräuterbüchern als Tabakersatz auftaucht. Huflattich enthält Pyrrolizidinalkaloide, die die Leber schädigen und im Tierversuch Krebs erzeugen; wie viel davon in den Rauch übergeht, ist wenig untersucht, aber nicht ausgeschlossen. Sorgfältige Hersteller verzichten heute darauf; in älteren Rezepten und selbst gemischten Rauchmischungen taucht er noch auf. Ausführlich auf Typische Kräuter.
J und K – Jugendschutzgesetz bis Kretek
- Jugendschutzgesetz
- Das deutsche Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige und erstreckt das Verbot seit 2016 ausdrücklich auf nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas. Die tabak- und nikotinfreie Kräuterzigarette wird im Wortlaut nicht genannt; in der Praxis behandelt der Handel sie wegen Steuerzeichen und Warnhinweis wie eine Tabakware, und Schulen und Vereine verbieten kraft Hausrecht das Rauchen als solches. Die Auslegungsfrage erläutert Kauf & Recht.
- Kamille (Matricaria chamomilla)
- Korbblütler mit apfelartig-süßem Duft und als Tee eine der bekanntesten Arzneipflanzen Europas. In Rauchmischungen ein Akzentkraut, das dem Rauch eine süßliche, heuartige Note gibt; die Blüten brennen wegen ihres Ölgehalts unruhig und werden sparsam dosiert. Für Menschen mit Korbblütler-Allergie ein möglicher Auslöser; die entzündungshemmende Wirkung des Tees überträgt sich nicht auf den Rauch.
- Kinnikinnick
- Wort aus den Algonkin-Sprachen, das ungefähr „Gemischtes“ bedeutet; Bezeichnung für traditionelle Rauchmischungen indigener Völker Nordamerikas aus Bärentraubenblättern, der Rinde des Roten Hartriegels, Sumach und anderen Pflanzen, häufig mit Tabak vermengt und in Pfeifen zeremoniell geraucht. Kinnikinnick ist ein früher Beleg dafür, dass Kräuter als Streck- und Trägermaterial für Tabak dienten. Heutige Nachahmungen haben mit dem zeremoniellen Gebrauch wenig zu tun.
- Kohlenmonoxid (CO)
- Farb- und geruchloses Gas, das bei jeder unvollständigen Verbrennung entsteht und sich im Blut an das Hämoglobin bindet, sodass weniger Sauerstoff transportiert wird. Kein Filter hält es zurück. Kräuterzigaretten liefern Kohlenmonoxid in derselben Größenordnung wie Tabakzigaretten, weil es an der Glut entsteht und nichts mit Nikotin zu tun hat. Für Herz-Kreislauf-Kranke, Schwangere und Menschen, die beruflich viel rauchen müssen, ist es der wichtigste akute Schadstoff; siehe Wirkung und Risiken.
- Kondensat
- Fachbegriff für die Partikelphase des Rauchs, die sich im Labor auf einem Filter abscheiden lässt; umgangssprachlich Teer. Es besteht aus tausenden organischen Verbindungen, darunter polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Phenole und Aldehyde. Kondensat entsteht bei jeder Verbrennung von Pflanzenmaterial; die Angabe „teerfrei“ ist bei einer brennenden Kräuterzigarette deshalb sachlich falsch und auf der Packung verboten. Die Angabe „nikotinfrei“ sagt über das Kondensat nichts aus.
- Königskerze (Verbascum thapsus u. a.)
- Zweijährige Pflanze mit filzig behaarten Blättern und gelber Blütenkerze, als Hustenmittel seit der Antike bekannt. Die getrockneten Blätter sind das mildeste Trägerkraut der Mischungskunde: fast neutraler Geschmack, weicher Rauch, ruhiger Abbrand, weshalb Requisitenmischungen oft königskerzenlastig sind. Die feinen Blatthaare gelten als reizend und werden bei sorgfältiger Verarbeitung durch Sieben reduziert. Die Hustentradition des Tees sagt über den Rauch nichts aus; Porträt auf Typische Kräuter.
- Kontaminanten
- Unerwünschte Stoffe, die mit dem Rohstoff in die Zigarette gelangen: Pestizidrückstände, Schwermetalle wie Cadmium und Blei aus dem Boden, Schimmelpilzgifte aus feuchter Lagerung, Fremdbestandteile wie Stängel, Erde oder fremde Pflanzen. Der Handel prüft Kräuter in Arznei- und Lebensmittelqualität darauf; für Rauchwaren gibt es keine eigene Prüfpflicht, und Ware unbekannter Herkunft kann all das mitbringen. Ein Analysenzertifikat des Rohstoffs ist deshalb ein echtes Qualitätsmerkmal.
- Kräutermischung
- Die Rezeptur einer Kräuterzigarette aus Träger-, Aroma- und Akzentkräutern; das Pendant zum Tabak-Blend. Der Kanon ist klein, ein gutes Dutzend Pflanzen, und wird nach Brennverhalten, Aroma und Verfügbarkeit zusammengestellt, nicht nach einer angeblichen Wirkung. Gute Mischungen brennen gleichmäßig, schmecken ausgewogen und enthalten weder Huflattich noch alkaloidhaltige Pflanzen. Die Mengenanteile sind gegenüber der Öffentlichkeit in der Regel Betriebsgeheimnis; den Behörden müssen Zutaten und Mengen gemeldet werden. Die Mischungskunde erklärt Typische Kräuter.
- Kräuterstick (Heat-not-Burn)
- Nikotinfreie Kräuterstäbchen für Tabakerhitzer, die den Tabakstick ersetzen sollen. Das Material wird erhitzt, nicht verbrannt; es entsteht ein Aerosol mit deutlich weniger Verbrennungsprodukten, aber nicht ohne Schadstoffe, weil auch unterhalb der Verbrennungstemperatur Zersetzungsprodukte entstehen. Die rechtliche Einordnung ist weniger eindeutig als bei der Kräuterzigarette, da die Definition des pflanzlichen Raucherzeugnisses auf die Verbrennung abstellt; unabhängige Emissionsdaten sind rar.
- Kräuterzigarette
- Zigarette, deren Füllung ausschließlich aus getrockneten Kräutern, Blättern und Blüten ohne Tabak und ohne Nikotin besteht, in Zigarettenpapier mit oder ohne Filter. Rechtlich ein pflanzliches Raucherzeugnis, steuerlich eine Zigarette. Verwendet wird sie als Requisite, als befristeter Ritual-Ersatz beim Rauchstopp und in einer kleinen Nische als Genussprodukt. Nicht zu verwechseln mit Produkten aus einigen asiatischen Märkten, die unter demselben Namen Tabak mit Kräuterzusätzen enthalten. Grundlagen auf Was sind Kräuterzigaretten?.
- Kretek
- Indonesische Nelkenzigarette aus Tabak, gemahlenen Gewürznelken und einer Aromasauce, benannt nach dem knisternden Geräusch der brennenden Nelken. Kreteks sind Tabakerzeugnisse mit Nikotin; das Nelkenöl mit seinem Hauptbestandteil Eugenol betäubt die Atemwege leicht und erleichtert tiefes Inhalieren. In der EU fallen sie als Zigaretten mit charakteristischem Aroma unter das Aromenverbot. Für dieses Glossar dient der Kretek der Abgrenzung: Kräuter im Tabak machen noch keine Kräuterzigarette.
L und M – Lavendel bis Menthol
- Lavendel (Lavandula angustifolia)
- Lippenblütler mit stark duftenden Blüten; in Mischungen ein Akzentkraut in kleinen Anteilen. Das ätherische Öl mit Linalool und Linalylacetat prägt Duft und Geschmack, zu viel davon wirkt seifig und parfümiert. Die beruhigende Tradition des Lavendelduftes ist für die Aromatherapie beschrieben, für inhalierten Rauch nicht. Wegen des aufdringlichen Dufts kommt Lavendel in Requisitenmischungen nicht vor.
- Meldepflicht
- Die Pflicht von Herstellern und Importeuren, pflanzliche Raucherzeugnisse vor dem Inverkehrbringen mit allen Inhaltsstoffen und Mengen bei den Behörden anzumelden; vorgegeben durch die Tabakproduktrichtlinie, in Deutschland durch Tabakerzeugnisgesetz und -verordnung umgesetzt und über das EU-CEG abgewickelt. Es handelt sich um eine Registrierung, nicht um eine Zulassung oder Prüfung: Keine Behörde misst Emissionen oder bewertet Rezepturen vor dem Verkauf. Rezepturänderungen sind nachzumelden.
- Menthol
- Alkohol aus der Gruppe der Monoterpene, Hauptbestandteil des Pfefferminzöls, der die Kälterezeptoren der Schleimhäute reizt und kühlend wirkt; im Rauch mildert es das Kratzen und erleichtert tiefes Inhalieren, was aus Sicht der Prävention unerwünscht ist. In der EU ist Menthol als charakteristisches Aroma in Zigaretten und Drehtabak seit 2020 verboten; pflanzliche Raucherzeugnisse sind von diesem Verbot nicht erfasst, weshalb Kräuterzigaretten mit Minze weiter erhältlich sind. Ein gesundheitlicher Vorteil ist damit nicht verbunden.
N – Nebelmaschine bis Nikotinersatztherapie
- Nebelmaschine und Hazer
- Bühnentechnik, die aus Glykol- oder Glycerin-Wasser-Gemischen sichtbaren Nebel (Nebelmaschine) oder einen feinen, gleichmäßig verteilten Dunst (Hazer) erzeugt. Sie ersetzen den Zigarettenrauch als Raumatmosphäre, die verrauchte Bar, das Hinterzimmer, ohne dass jemand raucht, und machen Lichtstrahlen sichtbar. Für die einzelne rauchende Figur taugen sie nicht; dafür bleiben Requisitenzigarette oder Verdampfer. Auch Bühnennebel ist ein Aerosol, das bei empfindlichen Personen die Atemwege reizen kann.
- Nichtraucherschutz
- Rauchverbote in Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Verkehr nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz, nach Landesrecht in Gaststätten, Schulen, Behörden und Kultureinrichtungen, dazu Hausrecht und Arbeitsschutz. Die Gesetze sind unterschiedlich formuliert, manche nennen Tabak, manche das Rauchen schlechthin, aber praktisch gilt: Rauchmelder, Gastwirte, Arbeitgeber und Beförderungsbedingungen unterscheiden nicht nach Pflanzenart. Das Argument „ist doch kein Tabak“ trägt nirgends; Einzelheiten auf Kauf & Recht.
- Nikotin
- Alkaloid der Tabakpflanze, das an Acetylcholinrezeptoren im Gehirn bindet, Dopamin freisetzt und die eigentliche Abhängigkeit des Rauchens erzeugt; es wirkt kurz anregend, verengt die Gefäße und beschleunigt den Puls. Kräuterzigaretten enthalten kein Nikotin, solange kein Tabak in der Mischung ist. Genau das ist ihr Unterschied und ihre Grenze zugleich: Sie können nicht abhängig machen, aber auch den Entzug nicht lindern. Alles über den Stoff und seine Pflanze auf tabak.org.
- Nikotinersatztherapie
- Zufuhr von Nikotin ohne Rauch über Pflaster, Kaugummi, Lutschtabletten, Mundspray oder Inhaler, um Entzugssymptome zu dämpfen, während die Gewohnheit abgelegt wird. Sie ist in den Leitlinien zur Tabakentwöhnung gut belegt und erhöht die Erfolgsaussichten nachweislich, am stärksten in Kombination mit Beratung. Der Ritual-Ersatz mit Kräuterzigaretten ist ihr Spiegelbild, Geste ohne Stoff statt Stoff ohne Geste; er bringt allerdings den Rauch zurück, den die Ersatztherapie gerade vermeidet.
P – Passionsblume bis Pyrrolizidinalkaloide
- Passionsblume (Passiflora incarnata)
- Kletterpflanze aus dem Südosten Nordamerikas, deren Kraut in der Phytotherapie als mildes Beruhigungsmittel in Tees und Extrakten verwendet wird. In Rauchmischungen ein Träger- und Aromakraut mit grasig-heuartigem Rauch, das gut und gleichmäßig brennt. Die beruhigende Wirkung ist für Extrakte beschrieben; ob relevante Wirkstoffmengen die Glut überstehen, ist nicht belegt, und Packungen dürfen sie nicht behaupten.
- Passivrauch
- Rauch, den Nichtrauchende einatmen: überwiegend Nebenstromrauch der glimmenden Spitze, dazu ausgeatmeter Hauptstromrauch. Er enthält dieselben Schadstoffklassen wie der inhalierte Rauch, Feinstaub, Kohlenmonoxid, polyzyklische Kohlenwasserstoffe, und ist beim Rauchen von Kräuterzigaretten nicht harmloser. Für Kinder, Schwangere und Menschen mit Atemwegserkrankungen ist Passivrauch besonders belastend; am Filmset betrifft er die Kolleginnen und Kollegen hinter der Kamera.
- Pfefferminze (Mentha × piperita)
- Hybride aus Wasserminze und Grüner Minze, wegen ihres Mentholgehalts eines der beliebtesten Aromakräuter in Rauchmischungen; der Rauch schmeckt kühl und mentholig. Sie dämpft das Kratzen und kann so zu tieferem Inhalieren verleiten, was der eigentliche Grund für das Mentholverbot bei Tabakzigaretten ist. In Requisitenmischungen fehlt sie, weil ihr Geruch am Set stört. Pfefferminze als Tee ist ein Verdauungsmittel; der Rauch übernimmt davon nichts.
- Pflanzliches Raucherzeugnis
- Rechtsbegriff der EU-Tabakproduktrichtlinie: ein Erzeugnis auf der Grundlage von Pflanzen, Kräutern oder Früchten, das keinen Tabak enthält und durch Verbrennung konsumiert werden kann. Die Folgen: Pflicht-Warnhinweis, Meldung der Inhaltsstoffe und Verbot bestimmter werblicher Aussagen; nicht übernommen werden Bildwarnhinweise, Aromenverbot und Rückverfolgbarkeit. Kräuterzigaretten, Kräuterbidis, tabakfreie Kräuterzigarren und Hanfzigaretten ohne Tabak fallen darunter, E-Zigaretten und Verdampfer nicht. Die Definition erklärt Kauf & Recht.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Gruppe von Verbindungen aus mehreren verschmolzenen Benzolringen, die bei jeder unvollständigen Verbrennung organischen Materials entstehen; Benzo[a]pyren ist der bekannteste Vertreter und als krebserzeugend eingestuft. PAK sitzen in der Partikelphase des Rauchs und entstehen beim Verbrennen von Kräutern ebenso wie bei Tabak, Holz oder Grillfleisch. Sie sind der wichtigste Grund, warum „nikotinfrei“ nicht „krebsfrei“ bedeutet; die Schadstoffliste findet sich auf Wirkung und Risiken.
- Pyrolyse
- Thermische Zersetzung organischen Materials unter Sauerstoffmangel, die in der Zone unmittelbar hinter der Glut abläuft. Dort werden Cellulose, Lignin, Zucker, Eiweiße, Öle und Gerbstoffe in tausende neue Verbindungen zerlegt: Aldehyde wie Formaldehyd und Acrolein, Phenole, PAK, Kohlenmonoxid. Die Pyrolyse macht aus einem harmlosen Teekraut ein Schadstoffgemisch, und sie ist der Grund, warum man von der Wirkung eines Krauts als Tee nicht auf seinen Rauch schließen kann.
- Pyrrolizidinalkaloide (PA)
- Große Gruppe pflanzlicher Alkaloide, die in der Leber zu reaktiven Stoffwechselprodukten umgebaut werden, Leberschäden verursachen und als potenziell krebserzeugend gelten. Sie kommen unter anderem in Huflattich, Beinwell, Borretsch, Greiskraut und Pestwurz vor; für Tee und Lebensmittel gelten deshalb Höchstmengen und Verzehrempfehlungen. Wie viel PA beim Rauchen freigesetzt wird, ist unzureichend untersucht; die vorsorgliche Antwort seriöser Hersteller ist der Verzicht auf Huflattich.
Q und R – Qualitätszertifikat bis Rosenblätter

- Qualitätszertifikat (Analysenzertifikat)
- Prüfbericht eines Labors, der für eine Rohstoffcharge Identität, Reinheit, Rückstände und mikrobiologische Belastung dokumentiert; im Kräuter- und Arzneipflanzenhandel als „Certificate of Analysis“ üblich. Für Kräuterzigaretten ist es kein gesetzlicher Zwang, aber das wichtigste Indiz für sorgfältige Rohstoffbeschaffung: Wer Herkunft und Prüfung seiner Kräuter offenlegt, gibt mehr Sicherheit als jedes Werbeversprechen. Ein Zertifikat bezieht sich immer auf den Rohstoff, nie auf den Rauch. Die Kaufkriterien listet Kauf & Recht.
- Rauchmischung
- Lose Kräutermischung zum Selbstdrehen, Stopfen oder für die Pfeife, im Unterschied zur fertig gedrehten Kräuterzigarette. Steuerlich gilt sie als Rauchtabak, wenn sie ohne weitere industrielle Bearbeitung rauchbar ist, und trägt ein Steuerzeichen; tabakrechtlich ist sie ein pflanzliches Raucherzeugnis. In Rauchmischungen aus dem Ethno- und Esoterik-Umfeld finden sich häufiger problematische Zutaten wie Huflattich oder alkaloidhaltige Pflanzen als in fertigen Zigaretten, weil dort Wirkung versprochen wird, wo Brennverhalten zählen sollte.
- Rauchstopp
- Der Ausstieg aus dem Tabakkonsum, medizinisch die wirksamste Einzelmaßnahme, die ein Rauchender für seine Gesundheit ergreifen kann. Leitlinien empfehlen die Kombination aus Verhaltensunterstützung und Medikamenten, Nikotinersatz oder verschreibungspflichtige Wirkstoffe. Die Kräuterzigarette kommt in Leitlinien nicht vor; als befristete Brücke für die Gewohnheit ist sie ein Behelf mit Risiken, keine Methode. Ein Praxisprotokoll steht auf Rauchstopp, die Methoden im Überblick auf zigarette.com.
- Requisite
- Beweglicher Gegenstand, mit dem Darstellende auf Bühne oder Set hantieren; die Requisiteure beschaffen, pflegen und verwalten ihn. Die Zigarette gehört zu den anspruchsvollsten Requisiten, weil sie sich während der Szene verändert, Feuer im Spiel ist und Nichtrauchende sie glaubhaft benutzen müssen. Zur Rauchrequisite zählen brennende Requisitenzigaretten, nicht brennende Attrappen, Puderzigaretten, Verdampfer-Attrappen sowie tabakfreie Zigarren und Pfeifenmischungen. Die Requisitenkunde beschreibt Film und Bühne.
- Requisitenzigarette
- Für Film, Fernsehen und Bühne produzierte Kräuterzigarette mit trägerlastiger, duftarmer Mischung und gleichmäßigem, reproduzierbarem Abbrand. Sie sieht vor der Kamera wie eine Tabakzigarette aus, raucht wie eine und liefert Darstellenden, die nicht rauchen, kein Nikotin; ihr Rauch bleibt aber Rauch, weshalb Produktionen Belüftung, Pausen und Alternativen einplanen. Geliefert wird sie in neutralen Schachteln und für die Szene in historische oder fiktive Packungen umgefüllt. Was sie leisten muss, steht auf Film und Bühne.
- Ritual-Ersatz
- Konzept, beim Rauchstopp die Gewohnheit, Hand-Mund-Bewegung, Pause, Ausatmen, soziale Situation, mit einer nikotinfreien Zigarette weiter zu bedienen, während der Körper vom Nikotin entwöhnt wird. Studien mit denikotinisierten Tabakzigaretten zeigen, dass die Geste das Verlangen kurzfristig mindert, die Wirkung aber flüchtig ist. Der Ersatz erhält die Routine und liefert Rauch; vertretbar ist er allenfalls befristet, mit klaren Regeln und einem Endtermin, wie ihn die Seite Rauchstopp beschreibt.
- Rosenblätter (Rosa damascena u. a.)
- Getrocknete Blütenblätter der Damaszener- oder Zentifolienrose, im Orient seit Jahrhunderten Zutat von Tee, Konfekt und Wasserpfeifentabak. In Kräuterzigaretten ein Akzentkraut mit blumig-süßem, leicht parfümiertem Rauch; die Blätter brennen ruhig, der Anteil bleibt dennoch klein, weil der Duft schnell dominiert. Ihr Gerbstoffgehalt steuert eine feine Herbe bei.
S – Salbei bis Steuerzeichen
- Salbei (Salvia officinalis)
- Lippenblütler aus dem Mittelmeerraum mit kampferartig-würzigem Aroma, das vom ätherischen Öl mit Thujon, Kampfer und Cineol stammt. In Mischungen ein Akzentkraut, das sparsam dosiert wird; zu viel macht den Rauch scharf. Die Tradition des Salbeis als Räucherpflanze gehört zum Räuchern, nicht zum Rauchen. Nicht zu verwechseln mit dem Aztekensalbei (Salvia divinorum), einer halluzinogenen Art, die in Deutschland dem Betäubungsmittelrecht unterliegt.
- Schadensminderung (Harm Reduction)
- Ansatz der Suchtmedizin, Schäden zu verringern, wo ein vollständiger Verzicht nicht gelingt, beim Rauchen etwa durch den Umstieg auf rauchfreie Nikotinquellen. Die Kräuterzigarette ist keine Schadensminderung in diesem Sinne: Sie ersetzt das Nikotin durch nichts und den Tabakrauch durch Kräuterrauch mit ähnlicher Verbrennungslast. Wer die Logik der Schadensminderung ernst nimmt, landet bei Nikotin ohne Rauch, nicht bei Rauch ohne Nikotin; die Bilanz zieht Wirkung und Risiken.
- Schnittbreite
- Breite der Streifen, in die getrocknete Blätter geschnitten werden; bei Zigarettentabak fein, bei Pfeifentabak gröber. Für Kräuterzigaretten müssen Blätter sehr unterschiedlicher Struktur, die filzige Königskerze, das brüchige Damianablatt, die zarte Minze, auf ein gemeinsames Maß gebracht werden, damit sich der Strang gleichmäßig füllt und der Zugwiderstand stimmt. Zu feiner Schnitt erzeugt Staub und schnellen Abbrand, zu grober Hohlräume und Verlöschen. Die Verarbeitungsschritte zeigt Was sind Kräuterzigaretten?.
- Stechapfel (Datura stramonium)
- Nachtschattengewächs mit stark giftigen Tropan-Alkaloiden, Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin, und historischer Hauptbestandteil der Asthmazigarette. Die Alkaloide erweitern die Bronchien, verursachen aber schon in kleinen Dosen Herzrasen, Verwirrtheit und Halluzinationen und können tödlich sein; beim Rauchen ist die Dosis nicht kontrollierbar. Stechapfel hat in keiner Rauchmischung etwas zu suchen. Vergiftungen nach Experimenten mit der Pflanze kommen bis heute vor.
- Steuerzeichen (Banderole)
- Das aufgeklebte Zeichen, mit dem in Deutschland die Tabaksteuer auf Zigaretten entrichtet wird; es weist Stückzahl und Kleinverkaufspreis aus und wird von der Zollverwaltung ausgegeben. Kräuterzigaretten gelten steuerlich als Zigaretten und tragen deshalb dasselbe Steuerzeichen wie Tabakzigaretten. Fehlt es, ist die Ware unversteuert und ihr gewerblicher Verkauf strafbar; das Steuerzeichen ist damit das klarste Merkmal eines legalen Angebots. Der aufgedruckte Preis darf im Handel weder unter- noch überschritten werden.
T – Tabak bis Trocknung
- Tabak
- Getrocknete und fermentierte Blätter der Pflanzengattung Nicotiana, vor allem Nicotiana tabacum; die einzige Rauchpflanze, die Nikotin in relevanter Menge enthält. Die Kräuterzigarette definiert sich über sein Fehlen: Kein Tabak heißt kein Nikotin und keine tabakspezifischen Nitrosamine, aber keineswegs kein Rauch. Pflanze, Anbau, Verarbeitung und Recht des Tabaks beschreibt tabak.org, die Kulturgeschichte der Zigarre kubanischezigarren.org.
- Tabakerzeugnisgesetz
- Das deutsche Gesetz, das die EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzt, ergänzt durch die Tabakerzeugnisverordnung. Für pflanzliche Raucherzeugnisse regelt es den Warnhinweis, die Meldung der Inhaltsstoffe und die Täuschungsverbote und überträgt damit einen Teil der Tabakregeln auf tabakfreie Rauchwaren. Die Überwachung liegt bei den Ländern; Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Nicht übertragen werden Bildwarnhinweise, Aromenverbot und Rückverfolgbarkeit. Die Umsetzung erläutert Kauf & Recht.
- Tabakproduktrichtlinie
- EU-Richtlinie von 2014, die seit 2016 in den Mitgliedstaaten gilt und neben Tabakerzeugnissen erstmals E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse erfasst. Für Letztere schreibt sie den Warnhinweis mit festem Wortlaut und Flächenanteil, die Inhaltsstoffmeldung und ein Verbot bestimmter Packungsaussagen vor. Sie ist der Grund, warum Kräuterzigaretten in allen EU-Ländern nahezu gleich verpackt sind. Eine Überarbeitung wird auf EU-Ebene seit Jahren diskutiert; die Tabakseite beschreibt tabak.org.
- Tabaksteuer
- Verbrauchsteuer des Bundes auf Tabakwaren und seit 2022 auch auf Substitute wie Liquids für E-Zigaretten und erhitzten Tabak. Das Tabaksteuergesetz stellt Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, den Zigaretten gleich, sobald sie sich unmittelbar zum Rauchen eignen; die einzige Ausnahme gilt für tabakfreie Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen. Die Steuer folgt der Zigarettenformel und erklärt, warum Kräuterzigaretten trotz billiger Rohstoffe nicht billiger sind als Tabakzigaretten. Siehe Kauf & Recht.
- Teer
- Umgangssprachlicher Name für das Kondensat des Rauchs, in Anlehnung an das klebrige, braune Aussehen der abgeschiedenen Partikelphase; fachlich unpräzise, weil es mit Steinkohlen- oder Straßenteer nichts zu tun hat. Entscheidend: Teer entsteht bei jeder Verbrennung von Pflanzenmaterial, nicht nur bei Tabak. Die Vorstellung, der Teer „komme vom Tabak“, ist einer der hartnäckigsten Irrtümer über Kräuterzigaretten.
- Thujon
- Monoterpen aus dem ätherischen Öl von Salbei, Wermut, Thuja und Beifuß; in hohen Dosen krampfauslösend, weshalb thujonreiche Lebensmittel und Spirituosen wie Absinth mengenmäßig begrenzt sind. In den Anteilen, die Salbei oder Beifuß in einer Rauchmischung beisteuern, ist es kein eigenständiges Risiko, aber ein Grund, diese Kräuter nicht zur Hauptzutat zu machen. Der Mythos vom halluzinogenen Thujon des Absinths ist wissenschaftlich überholt.
- Trägerkraut
- Neutral schmeckendes, ruhig brennendes Basiskraut, das den größten Teil einer Mischung ausmacht und Struktur, Abbrand und Rauchmenge liefert: Damiana, Königskerze, Himbeerblätter, teils Passionsblume. Der Träger entscheidet mehr über die Qualität einer Kräuterzigarette als jedes Aroma. Historisch war Huflattich das europäische Trägerkraut, bis seine Pyrrolizidinalkaloide bekannt wurden. Requisitenmischungen bestehen fast ausschließlich aus Trägerkräutern, weil sie Rauch ohne Duft liefern sollen.
- Trocknung
- Erster Verarbeitungsschritt nach der Ernte: schonend bei mäßiger Temperatur und guter Luftführung, damit Farbe und Aromen erhalten bleiben und kein Schimmel entsteht. Für die Zigarette wird das Material anschließend konditioniert, das heißt auf eine definierte Restfeuchte gebracht: Zu trockenes Material brennt heiß und schnell und zerbröselt, zu feuchtes verlischt und schimmelt in der Packung. Die richtige Feuchte ist das unspektakulärste und zugleich wichtigste Qualitätsmerkmal einer Kräuterzigarette.
V bis Z – Vaporizer bis Zusatzstoffe
- Vaporizer (Verdampfer)
- Gerät, das Kräuter oder Extrakte auf Temperaturen unterhalb des Verbrennungspunkts erhitzt, sodass flüchtige Stoffe als Aerosol freigesetzt werden, ohne dass das Material verbrennt. Damit entfallen die meisten Verbrennungsprodukte, Kohlenmonoxid, PAK, Kondensat, nicht aber alle Risiken der Inhalation heißer Aerosole. Für Kräuter ist der Vaporizer die einzige inhalative Konsumform, bei der die Frage nach den Inhaltsstoffen der Pflanze überhaupt sinnvoll ist, weil sie die Glut nicht passieren müssen.
- Verbotene Aussagen
- Auf Packungen pflanzlicher Raucherzeugnisse sind Angaben verboten, die gesundheitliche oder stimulierende Wirkungen suggerieren, das Produkt als weniger schädlich darstellen oder ihm den Anschein eines Arzneimittels, Lebensmittels oder Kosmetikums geben; zusätzlich darf nicht mit dem Fehlen von Zusatz- oder Aromastoffen geworben werden, auch wenn es zutrifft. Geschmacks- und Herkunftsangaben bleiben erlaubt; die Angabe „nikotinfrei“ gilt als zulässig, solange sie nicht als Versprechen geringerer Schädlichkeit aufgemacht ist. Außerhalb der Packung greifen Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht. Eine Übersicht bietet Kauf & Recht.
- Verhaltensabhängigkeit
- Der nicht-chemische Teil der Rauchabhängigkeit: konditionierte Verknüpfungen zwischen Situationen, Gesten, Sinneseindrücken und der erwarteten Belohnung. Sie erklärt, warum ehemalige Rauchende Jahre später beim Kaffee oder nach dem Essen noch Verlangen spüren und warum das Nikotinpflaster allein oft nicht reicht. Der Ritual-Ersatz bedient sie, statt sie zu löschen; Verhaltenstherapie, Reizvermeidung und rauchfreie Ersatzhandlungen setzen an derselben Stelle an, ohne Rauch.
- Warnhinweis
- Pflichtangabe auf jeder Packung eines pflanzlichen Raucherzeugnisses: „Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit.“ Der Satz steht auf Vorder- und Rückseite, muss in Deutschland 30 Prozent der jeweiligen Fläche einnehmen und kommt ohne Bildwarnung aus. Er ist bewusst ohne Vorbehalt formuliert und toxikologisch begründet: Kräuterrauch ist Rauch. Zugleich ist er kein Prüfsiegel; er belegt nur, dass der Hersteller die Kennzeichnungspflicht kennt, nicht, dass das Produkt geprüft wurde.
- Wildsammlung
- Ernte von Pflanzen aus natürlichen Beständen statt aus Kulturanbau; für Königskerze, Damiana oder Huflattich traditionell verbreitet. Vorteile sind die Vielfalt und das Fehlen von Anbaupestiziden; Risiken sind die Verwechslung mit ähnlichen Arten, Verunreinigung durch Straßenstaub und Schwermetalle und die Übernutzung von Beständen. Im Arzneipflanzenhandel ist zertifizierte Wildsammlung mit definierten Sammelgebieten und Analysen Standard. Wer selbst sammelt, trägt das Bestimmungsrisiko allein und muss Naturschutzregeln beachten.
- Zigarettenpapier
- Dünnes Papier aus Flachs-, Hanf- oder Holzfasern mit definierter Luftdurchlässigkeit, dem in der Regel Brennsalze wie Citrate zugesetzt sind, damit es gleichmäßig mit der Füllung abbrennt. Das Papier trägt selbst zum Rauch bei; ungebleichte Papiere ändern daran wenig. Für Kräuterzigaretten ist das Zusammenspiel von Papier und Füllung besonders heikel, weil Kräuter ungleichmäßiger brennen als Tabak. Den Aufbau der Tabakzigarette im Vergleich beschreibt zigarette.com.
- Zugwiderstand
- Der Unterdruck, der nötig ist, um Rauch durch den Strang zu ziehen; abhängig von Füllgewicht, Schnitt, Filter und Papier. Zu geringer Widerstand lässt die Zigarette heiß und schnell brennen, zu hoher macht das Ziehen anstrengend. Für Nichtrauchende, die eine Requisitenzigarette benutzen müssen, ist ein spürbarer Zugwiderstand angenehmer, weil weniger Rauch ankommt; beim Ritual-Ersatz bedeutet jeder Zug Rauch, gleich wie leicht er geht.
- Zusatzstoffe
- Stoffe, die dem Rohmaterial zugesetzt werden: Feuchthaltemittel wie Glycerin und Propylenglykol, Aromen, Zucker, Bindemittel; bei Tabak weit verbreitet und für Zigaretten in der EU streng reglementiert. Viele Kräuterzigaretten kommen ohne Zusatzstoffe aus, dürfen damit auf der Packung aber nicht werben. Zusatzstoffe müssen gemeldet werden, und ihre Pyrolyseprodukte sind ein eigenes Thema: Auch Glycerin und Zucker bilden beim Verbrennen Acrolein und andere Aldehyde. Die Zusatzstoffe der Tabakzigarette listet zigarette.com.
Warnhinweis für die Praxis: Kein Begriff dieses Glossars, weder „Trägerkraut“ noch „Analysenzertifikat“ noch „nikotinfrei“, beschreibt ein unbedenkliches Produkt. Jede brennende Kräuterzigarette liefert Kohlenmonoxid, Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Größenordnung, die sich von der Tabakzigarette nicht grundsätzlich unterscheidet. Wer Kräuterzigaretten benutzt, als Requisite, als befristeten Ritual-Ersatz oder aus Neugier, sollte das so nüchtern einplanen wie die Feuerwehr das offene Feuer auf der Bühne.
Verwandte Produkte im Vergleich
Viele Missverständnisse über Kräuterzigaretten entstehen, weil sie im Regal, im Sprachgebrauch oder in der Requisitenkiste neben Produkten liegen, die etwas ganz anderes sind. Die Tabelle sortiert die Nachbarn nach den vier Fragen, die den Unterschied ausmachen: Tabak, Nikotin, Verbrennung und Rechtsrahmen in Deutschland; die Einzelheiten stehen in den Glossareinträgen und auf Kauf & Recht.
| Produkt | Tabak | Nikotin | Verbrennung | Rechtsrahmen (Kurzfassung) |
|---|---|---|---|---|
| Kräuterzigarette | nein | nein | ja | Pflanzliches Raucherzeugnis: Warnhinweis, Meldepflicht, Täuschungsverbote; steuerlich Zigarette |
| Requisitenzigarette | nein | nein | ja | Wie Kräuterzigarette; am Set zusätzlich Arbeits- und Brandschutz |
| Rauchmischung (lose) | nein | nein | ja | Pflanzliches Raucherzeugnis; steuerlich Rauchtabak |
| Tabakzigarette | ja | ja | ja | Tabakerzeugnis: Bildwarnhinweise, Aromenverbot, Rückverfolgbarkeit, Tabaksteuer |
| Denikotinisierte Tabakzigarette | ja | Spuren | ja | Tabakerzeugnis; in Europa vor allem aus Studien bekannt |
| Kretek (Nelkenzigarette) | ja | ja | ja | Tabakerzeugnis mit charakteristischem Aroma; in der EU vom Aromenverbot erfasst |
| Bidi | ja | ja | ja | Tabakerzeugnis; „Kräuterbidi“ ohne Tabak dagegen pflanzliches Raucherzeugnis |
| CBD-/Hanfzigarette ohne Tabak | nein | nein | ja | Pflanzliches Raucherzeugnis plus Cannabis-, Lebensmittel- und Verkehrsrecht |
| E-Zigarette | nein | meist ja, auch nikotinfrei | nein (Verdampfung) | Eigene Kategorie; Jugendschutz ausdrücklich auch nikotinfrei; Steuer auf Liquids |
| Tabakerhitzer mit Tabakstick | ja | ja | nein (Erhitzung) | Erhitztes Tabakerzeugnis; Tabaksteuer seit 2022 gesondert geregelt |
| Kräuterstick im Erhitzer | nein | nein | nein (Erhitzung) | Einordnung uneinheitlich; Definition des pflanzlichen Raucherzeugnisses stellt auf Verbrennung ab |
| Vaporizer mit Kräutern | nein | nein | nein (Verdampfung) | Gerät und Kräuter getrennt geregelt; Kräuter als Trockenware ohne Rauchkennzeichnung |
| Attrappe, LED-Zigarette | nein | nein | nein | Kein Raucherzeugnis; Spiel- oder Bühnenware |
Zwei Lesarten der Tabelle sind aufschlussreich. Erstens ist die Spalte „Verbrennung“ für die Gesundheit wichtiger als die Spalte „Nikotin“: Alles, was verbrennt, liefert Kohlenmonoxid, Feinstaub und PAK; alles, was nur erhitzt oder verdampft, liefert deutlich weniger davon, aber nicht nichts. Zweitens folgt das Recht einer anderen Logik als die Gesundheit: Es fragt nach Konsumform und Nikotin und behandelt die Kräuterzigarette steuerlich als Zigarette, tabakrechtlich als Sonderkategorie und im Jugendschutz nicht ausdrücklich.
Abkürzungen
Die folgenden Kürzel tauchen in Packungsaufdrucken, Behördentexten, Analysenzertifikaten und in den Seiten dieser Website auf. Wo ein Glossareintrag existiert, ist er verlinkt.
| Kürzel | Bedeutung | Zusammenhang |
|---|---|---|
| BVL | Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | Nimmt in Deutschland die Inhaltsstoffmeldungen entgegen |
| CBD | Cannabidiol | Nicht berauschender Hanfwirkstoff; CBD-Zigarette |
| CO | Kohlenmonoxid | Wichtigster akuter Schadstoff jeder Verbrennung; Eintrag |
| CoA | Certificate of Analysis | Analysenzertifikat für eine Rohstoffcharge; Eintrag |
| EU-CEG | EU Common Entry Gate | Meldeportal für Tabak-, E-Zigaretten- und pflanzliche Raucherzeugnisse; Eintrag |
| FSK | Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft | Altersfreigaben für Filme; Eintrag |
| HNB | Heat-not-Burn | Erhitzen statt Verbrennen; Kräuterstick |
| JuSchG | Jugendschutzgesetz | Abgabe- und Konsumverbote für Minderjährige; Eintrag |
| NET / NRT | Nikotinersatztherapie / Nicotine Replacement Therapy | Pflaster, Kaugummi, Spray; Eintrag |
| PA | Pyrrolizidinalkaloide | Lebertoxische Pflanzenstoffe, Grund für den Verzicht auf Huflattich; Eintrag |
| PAK | Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe | Krebserzeugende Verbrennungsprodukte; Eintrag |
| PM2,5 | Partikel unter 2,5 Mikrometer | Lungengängiger Feinstaub; Eintrag |
| TabakerzG / TabakerzV | Tabakerzeugnisgesetz / Tabakerzeugnisverordnung | Deutsche Umsetzung der Richtlinie; Eintrag |
| TabStG | Tabaksteuergesetz | Gleichstellung tabakfreier Rauchwaren mit Zigaretten; Eintrag |
| THC | Tetrahydrocannabinol | Berauschender Hanfwirkstoff; Grenzwert trennt Nutzhanf von Cannabis |
| TPD | Tobacco Products Directive | EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU; Eintrag |
Wer einen Begriff vermisst, findet ihn möglicherweise in den Glossaren der Schwesterseiten: tabak.org erklärt die Fachsprache des Tabaks, zigarette.com die der Zigarette und kubanischezigarren.org die Welt der Zigarre. Alle drei behandeln Produkte, die mit der Kräuterzigarette nur eines gemeinsam haben: den Rauch.